Navigation überspringen Sitemap anzeigen

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Liefer- und Geschäftsbedingungen

1. Allgemeines:
Unseren sämtlichen Angeboten, Verkäufen, Lieferungen und Verträgen, sowie auch Bestellungen, liegen unsere allgemeinen Geschäftsbedingungen zugrunde, und zwar auch dann, wenn der Käufer eigene, anders lautende Geschäftsbedingungen als verbindlich vorschreiben sollte. Abweichungen von unseren Bedingungen, sowie Sondervereinbarungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit unserer schriftlichen Bestätigung. Aufträge gelten erst dann als angenommen, wenn sie von uns schriftlich bestätigt worden sind. Stillschweigen gilt nicht als Einverständnis.

2. Lieferung:
Die Lieferung erfolgt in der Regel sofort nach Eintreffen des Auftrages. Eventuell nicht vorrätige Waren werden als Rückstand zur späteren Lieferung vorgemerkt. Die von uns zugesagten Liefertermine sind unverbindlich. Wird die Lieferung durch höhere Gewalt, Verzögerungen in der Beförderung, verspätete Vorlieferung verzögert, erschwert, teilweise oder ganz verhindert, können wir mit angemessener Nachfrist liefern bzw. vom Vertrag zurücktreten. Irgendwelche Verpflichtungen oder Schadenersatzansprüche jeder Art, insbesondere Verzugsstrafen für nicht rechtzeitige Lieferungen werden abgelehnt. Die von uns erteilten Bestellungen sind, sofern bestimmte Lieferfristen vereinbart wurden, als Fixgeschäfte im Sinne des Handelsgesetzes anzusehen. Wir behalten uns infolgedessen im Falle des Verzuges vor, von den uns gesetzlich zustehenden Möglichkeiten im vollen Umfange Gebrauch zu machen. Aufträge unter einem Nettowarenwert von Euro 50,- können wir nur unfrei und gegen Nachnahme versenden.

3. Preise:
Für Lieferungen gelten die am Tage der Bestellung gültigen Preise ab Werk; ausgenommen davon sind nur schriftliche Vereinbarungen. Wenn eine Preisvorschreibung nicht vorgenommen werden konnte, bedürfen die in ihrer Auftragsbestätigung zu nennenden Preise unserer nachträglichen schriftlichen Anerkennung. Aus etwa eingetretenen Währungsänderungen können uns keine schweren Verbindlichkeiten auferlegt werden, als uns aufgrund der vereinbarten Währung erwachsen wären. Gewährte Rabatte werden bei Konkurs oder Ausgleich hinfällig. Der Kaufpreis ist in diesem Falle der Grund- oder Listenpreis, auch wenn Nettopreise vereinbart wurden. Alle Preise verstehen sich in Euro, exklusive der gesetzlichen Mehrwertsteuer.

4. Verpackung:
Im Preis ist die Verpackung nicht enthalten. Diese wird zu Selbstkosten berechnet und grundsätzlich nicht zurückgenommen. Wir behalten uns vor, etwa uns berechnete Emballagen zu behalten oder unter Abzug des ganzen Belastungswertes zurückzusenden. Irgendwelche Abnutzungsgebühren erkennen wir nicht an.

5. Zahlungsbedingungen:
Wenn nicht anders vereinbart, gelten folgende Zahlungsbedingungen: 2 % Skonto bei Zahlung innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsdatum oder 30 Tage netto. Bei Zahlungsverzug werden die bankmäßigen Kreditzinsen und unsere Spesen verrechnet. Teillieferungen und Teilleistungen werden sofort berechnet und sind jede für sich zur Zahlung fällig. Bei Zahlungsverzug können Nachnahme oder Barzahlung von weiteren Leistungen verlangt werden. Wechsel- und Diskontspesen, sowie alle sonstigen zusätzlichen Kosten, die durch die Nichteinhaltung des Zahlungszieles entstehen, gehen zulasten des Kunden. Es gilt als vereinbart, dass alle Zahlungen unsererseits nur mit dem Vorbehalt und unter voller Berücksichtigung unserer sämtlichen Gegenforderungen erfolgen.

6. Versand:
Der Versand erfolgt auf Rechnung und Gefahr des Käufers. Die Wahl der Versandart bleibt uns überlassen, ohne dass hieraus besondere Ansprüche hergeleitet werden können. Eventuell entstandene Transportschäden sind sofort bei Warenübernahme beim Frachtführer geltend zu machen. Quantitäts- und Qualitätsmängel, soweit es sich nicht um versteckte Mängel handelt, müssen innerhalb von 8 Tagen nach Übernahme geltend gemacht werden.

7. Eigentumsvorbehalt:
An den von uns gelieferten Waren behalten wir uns das Eigentumsrecht bis zur vollständigen Bezahlung des gesamten Guthabens einschließlich der Zinsen und Kosten, welche uns jeweils aus der bestehenden Geschäftsverbindung mit dem Käufer zustehen, vor. Wir sind berechtigt, die Herausgabe der gelieferten Ware an uns zu verlangen, wenn über das Vermögen des Käufers Konkurs, gerichtlicher oder außergerichtlicher Ausgleich beantragt ist, oder überhaupt eine schlechte Vermögenslage eingetreten oder uns bekannt geworden ist. Die Herausgabe kann ferner beansprucht werden, wenn der Käufer in Zahlungsverzug kommt, oder sonst den allgemeinen Geschäftsbedingungen zuwidergehandelt hat. Zurückforderungen und Zurücknahme der Ware gelten als Rücktritt vom Kaufvertrag nur, wenn dies von uns schriftlich erklärt wird. Bis zur vollständigen Bezahlung aller Forderungen haftet der Käufer für alle von uns gelieferten Waren und Leistungen, auch bei Brand und Diebstahl oder anderen Schäden.

8. Auftragserteilung:
Bestellungen sind nur dann rechtsgültig, wenn sie auf unseren Bestellscheinen ausgefertigt oder ordnungsgemäß unterzeichnet sind; mündliche oder telefonische Bestellungen bedürfen daher der nachträglichen schriftlichen Bestätigung durch Bestellschein. Auf allen Versandpapieren, Lieferscheinen, Rechnungen usw. sind unsere Bestellnummer und das Bestelldatum anzuführen. Bestellte Waren können nicht zurückgenommen werden.

9. Garantien:
Lieferanten haften bei ihren Lieferungen für einwandfreie Ausführung sowie Verwendung bestgeeigneten Materials, in dem Sinne, dass wir berechtigt sind, ihnen jede, dieser Bedingung nicht entsprechende Lieferung, auf ihre Kosten zur Verfügung zu stellen, kostenlosen Ersatz zu verlangen bzw. von der Gewährleistung Gebrauch zu machen, unbeschadet unseres allfälligen Anspruchs auf Schadenersatz. Sie erklären durch Annahme der Bestellung ausdrücklich, dass aus dem Gegenstand der Lieferung keine Rechte, insbesondere keine Schutzrechte Dritter bestehen. Sie übernehmen die Verpflichtung, falls dennoch Rechte Dritter geltend gemacht werden sollten, uns schad- und klaglos zu halten und uns jeden daraus erwachsenen Schaden voll zu vergüten. Wir übernehmen für alle von uns verkauften Waren innerhalb eines Jahres nach Lieferung nur dann eine Gewährleistung, wenn es sich nachweislich um Material- oder Herstellungsfehler handelt und der Mangel innerhalb 8 Tagen nach Feststellung bei uns gemeldet worden ist. Wir behalten uns jedoch vor, die Ware nach unserer Wahl entweder ohne Berechnung zu ersetzen oder instand zu setzen, oder aber Ersatzlieferung zu tätigen. Wir übernehmen keine Ersatzpflicht für direkte oder indirekte Verluste, die dem Käufer durch Werkstoff- oder Herstellungsfehler verursacht werden. Es ist dem Käufer nicht gestattet, gelieferte Fabrikate ohne unser Einverständnis zu zerlegen, da ansonsten die Garantie erlischt.

10. Ausführungsbehelfe:
Muster, Modelle, Zeichnungen, Klischees und sonstige Behelfe bleiben uns ausdrücklich als Eigentum, über das wir jederzeit verfügen können. Diese Behelfe dürfen lediglich zur Ausführung unserer Aufträge verwendet und dritten Personen weder zugänglich gemacht noch überlassen werden.

11. Erfüllungsort:
Ansprechpartner für Lieferung und Zahlung, sowie Gerichtsstand für alle aus dem Vertragsverhältnis entstandenen Streitfälle, ist Feldbach.

Montagebedingungen

1. Die Halle, in die die Tore eingebaut werden sollen, muss mit Ausnahme der Toröffnung allseitig geschlossen sein. Im Torbereich ist die Baustelle für die Dauer der Montage von allen Hindernissen freizuhalten.

2. Oberhalb und neben der Toranlage müssen alle Maurer- und Putzarbeiten abgeschlossen sein. Andernfalls gehen dadurch hervorgerufene Beschädigungen des Tores zu Lasten des Käufers.

3. Die Tormontage soll erst nach Fertigstellung des endgültigen Fußbodens erfolgen. Ist dies nicht möglich, sind unseren Monteuren vor Beginn der Arbeiten verbindliche Angaben über die Oberkante des fertigen Fußbodens zu machen. Im Bereich der Tormontage muss jedoch als ebener, fester Fußboden mindestens Rohbeton vorhanden sein, damit Leitern und Gerüste standfest aufgestellt werden können. Sollte es durch die nachträgliche Fertigstellung des Fußbodens erforderlich sein, dass die Tore neu eingestellt und die Löcher für die Hand- und Schlossriegel neu gebohrt werden müssen, werden die Kosten für die erneute Anreise zu unseren jeweils gültigen Regiesätzen berechnet.

4. Die Montagekosten basieren auf der Durchführung der Montage in einem Zug. Wenn aus bauseitigen Gründen Wartezeiten oder zusätzliche An- und Abreise erforderlich sind, müssen diese gesondert berechnet werden.

5. Wir sind berechtigt, unsere Montage auch durch Subunternehmen durchführen zu lassen. Hierbei gelten ebenfalls unsere Montagebedingungen.

6. Die Montage der Toranlagen kann nur auf festem Untergrund erfolgen. Der Mehraufwand bei Montage, z. B. auf Hohlkammermauerwerk wird zusätzlich in Rechnung gestellt.

Bauseitige Leistungen: Sämtliche Baumeisterarbeiten (Fundamente, Stemm- und Verputzarbeiten), Herstellung elektrischer Anschlüsse, Ziviltechniker- und TÜV-Abnahmen (gemäß ÖNORM B 1205).

7. Motorisch betriebene Tore werden von uns grundsätzlich gemäß ÖNORM B 1205 ausgeführt. Wir übernehmen keinerlei Haftung für entstandene Schäden durch auf Kundenwunsch nicht montierte Sicherheitseinrichtungen.

Torabnahme:

1. Die Abnahme der Leistungen hat sofort nach Beendigung der Montage im Beisein unseres Monteurs oder unseres Beauftragten vom Auftraggeber zu erfolgen. Bei einer späteren Abnahme gehen die entstehenden Kosten zulasten des Auftraggebers. Der Auftraggeber übernimmt die Haftung für etwaige Schäden an montierten Toren für den Zeitraum zwischen Montagebeendigung und späteren Abnahmetermin.

2. Die Abnahme darf nicht wegen unwesentlicher Mängel oder nicht erbrachter bauseitiger Leistungen verweigert werden. Mängel oder noch nicht eingebaute Teile sind in der Abnahmebescheinigung zu vermerken.

3. Im Falle von gerechtfertigten Verbesserungsansprüchen ist der Auftraggeber berechtigt, die Zahlung nur für den für die Verbesserung notwendigen Aufwand zurückzubehalten. Unabhängig hiervon tritt jedoch mit Beendigung der Montage die Zahlungsfrist gemäß den vereinbarten Zahlungsbedingungen in Kraft.

4. Im Übrigen gelten die allgemeinen Vertragsbestimmungen für die Leistungen nach ÖNORM A-2060. Für eventuell sich ergebende Streitigkeiten ist der Gerichtsstand das zuständige Gericht Feldbach.

Zum Seitenanfang